Altgeräterücknahme

Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 01.01.2022
 
Jeder Verbraucher ist nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte (Altgeräte) ordnungsgemäß und getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Altbatterien, Altakkumulatoren (Akkus) und Lampen, die aus dem Altgerät entnommen werden können, müssen getrennt abgegeben werden. (§ 10,1 ElektroG zum 01.01.2022)
 
Bei Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts können Sie Ihr vergleichbares Altgerät kostenlos bei uns entsorgen lassen. (§ 17 Abs. 1, S. 1, Nr. 1 ElektroG zum 01.01.2022)
 
Sofern Sie bei der Anlieferung eines Neugerätes die gleichzeitige Entsorgung des Altgerätes wünschen, bitten wir Sie uns dies im Vorfeld mitzuteilen. (§ 17 Abs. 1, S. 2 ElektroG zum 01.01.2022)
 
Ohne Kauf eines Neugerätes können Sie auch Altgeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 cm
in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei bei uns entsorgen lassen. (§ 17 Abs.,1, S. 1, Nr. 2 ElektroG zum 01.01.2022)
 
Persönliche Daten sind von Ihnen eigenverantwortlich auf dem zu entsorgenden Altgerät zu löschen. (§ 18 Abs. 1, Nr. 7 ElektroG zum 01.01.2022
tonne.jpg
Die genannten Punkte gelten für alle Geräte auf denen eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dargestellt wird. Sie symbolisiert die getrennte Erfassung von -Elektro- und Elektronikgeräten. 
(§ 9 Abs. 2, 18 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. Anlage 3 ElektroG zum 01.01.2022)